Betreuungsbüro Tillmann
Herzlich Willkommen
Als Rechtlicher Betreuer begleite und vertrete ich hilfsbedürftige Menschen in gerichtlich festgelegten Aufgabenbereichen.
Die Themen umfassen unter anderem Gesundheitssorge, Vermögenssorge sowie die Vertretung gegenüber Behörden.
Wer bin ich?
Mein Name ist Lutz Tillmann und ich wurde 1980 in Mönchengladbach geboren.
Ich bin gelernter Kaufmann, Familienvater und Berufsbetreuer mit Herz und Seele. Durch meine Arbeit als Kaufmann und durch meine verschiedenen Tätigkeiten konnte ich das notwendige Rüstzeug für die Rechtliche Betreuung erlangen.
Mein Motto lautet: »Gut sein reicht nicht«. Denn solange ich besser werden kann, ist gut nicht gut genug. Deshalb bilde ich mich ständig weiter und verharre nicht auf bisher erreichtem. Mit zahlreichen Seminaren und meinem Studium bereite ich mich für zukünftige Herausforderung vor und aktualisiere stetig mein Wissen. Davon profitieren nicht zuletzt auch meine Betreuten.
Des Weiteren bin ich verhandlungs- und überzeugungsstark und zeichne mich durch unternehmerisches Denken aus. Als dynamische Persönlichkeit mit sehr guten kommunikativen Fähigkeiten, Sozialkompetenz sowie hoher Einsatzbereitschaft, verfüge ich auch über einen ausgeprägten Gestaltungswillen und Durchsetzungsstärke.
Was macht ein Rechtlicher Betreuer?
Gesundheitssorge
Zur Personensorge gehört vor allem die Sorge für die Gesundheit und den Aufenthalt des Betreuten. Als Betreuer nutze ich alle Möglichkeiten, den Gesundheitszustand des Betreuten zu erhalten oder zu verbessern.
Rechtliche Vertretung
Der Aufgabenkreis »Vertretung vor Ämtern und Behörden« hat in der Regel nur deklaratorische Bedeutung. Die Kompetenz zur Vertretung vor Gericht und gegenüber Behörden ergibt sich grundsätzlich als Rechtsfolge aus der Zuweisung des jeweiligen Aufgabenkreises.
Vermögenssorge
Die Vermögenssorge hat den Zweck, die verfügbaren Mittel des Betroffenen so einzusetzen, dass dieser möglichst so leben kann, wie er es selbst entscheiden würde.
Wohnungsangelegenheiten
Die Wohnung als Lebensmittelpunkt steht auch im Betreuungsrecht unter besonderem Schutz. Sie hat insbesondere für ältere Menschen eine herausragende Bedeutung, denn sie ist deren vertraute Umgebung und damit Anknüpfungspunkt für vielfältige soziale Kontakte.
Post und Fernmeldeverkehr
Die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr sind mir als Betreuer ohne Einwilligung des Betreuten nur gestattet, wenn das Gericht mir diesen Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen hat (§ 1896 Abs. 4 BGB).
Vorrang der Selbsthilfe
Ihre Eigenständigkeit muss respektiert und gefördert werden. Daher prüfen wir jederzeit, ob eine Vertretung wirklich erforderlich ist oder ob Sie die Angelegenheit selbstständig erledigen können!
Im Rahmen der gesetzlichen Betreuung bieten wir Ihnen somit einerseits das größtmögliche Maß an Fürsorge und Schutz. Zugleich achten wir aber darauf, dass Ihnen das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung erhalten bleibt und Ihr Wohl dabei jederzeit im Vordergrund steht.
Kontakt
Erreichbarkeit
Mo – Do 9:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Tel. 02161-4737816
Fax 02161-4737893
Schriftverkehr
E-Mail: kontakt@betreuung-tillmann.de
Nobelstraße 3-5
41189 Mönchengladbach